Urheberrechtsreform 2021 09.09.2021, 11:46 Uhr

Anpassung an den digitalen Binnenmarkt

Im Juni trat das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in Kraft.
(Quelle: Foto: Fotolia / stockpics)
Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, waren dazu verpflichtet, zwei EU-Richtlinien in ihr nationales Recht zu überführen. Dabei handelt es sich zum einen um die sogenannte Online-SatCab-Richtlinie vom 17. April 2019. Zum anderen gab es noch die sogenannte DSM-Richtlinie, ebenfalls vom 17. April 2019. Beide Richtlinien sind Bestandteil des großen, europäischen Projekts »Digitaler Binnenmarkt«.
Auch der Deutsche Gesetzgeber hat gehandelt und so trat hierzulande am 7. Juni 2021 das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in Kraft. Darin sind neben dem neuen Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten, oder kurz: Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), insbesondere auch neue Regelungen für das Urheberrechtsgesetz (UrhG) enthalten. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finden sich weitere Informationen zur Urheberrechtsreform inklusive weiterführender Links.

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