Internationale Datentransfers 09.08.2021, 10:38 Uhr

Grundlegende Umstellung

Baden-Württemberg hat eine koordinierte Prüfung von internationalen Datentransfers durch Unternehmen angekündigt.
(Quelle: Foto: Fotolia / stockpics)
In einer Pressemitteilung vom 2. Juni 2021 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BW) eine bundeslandübergreifende, koordinierte Prüfung von internationalen Datentransfers durch Unternehmen angekündigt. Ziel dieser Prüfung soll die breite Durchsetzung der Anforderungen der so genannten „Schrems II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 (Az. C-311/18) sein. Das Urteil des EuGH erfordere in vielen Fällen eine grundlegende Umstellung lange praktizierter Geschäftsmodelle und -abläufe, so der LfDI BW.

Wo ist das Problem?

Es bedarf etwas Hintergrundwissens, um zu erfassen, aus welchem Grund Unternehmen – nach Ansicht deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden – ihre Abläufe oder gar ihre Geschäftsmodelle umzustellen haben. Immer dann, wenn personenbezogene Daten von Unternehmen, aber auch von Behörden oder Vereinen, verarbeitet werden, muss hierfür eine Rechtsgrundlage vorliegen (Vertragsdurchführung, Einwilligung, Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht…); fehlt eine solche, ist die Datenverarbeitung schlicht nicht erlaubt.

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