Sanktionen bei Datenschutzverstößen 18.07.2022, 11:28 Uhr

Wann droht ein Bußgeld?

Mögliche Sanktionen bei Datenschutzverstößen und wie hoch sie ausfallen können.
(Quelle: Fotolia)
In Art. 83 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist geregelt, dass verantwortliche Stellen – also Unternehmen, Behörden oder Vereine, die personenbezogene Daten verarbeiten – seitens der Datenschutzaufsichtsbehörden mit einer Geldbuße belegt werden können, wenn sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Dabei ist ein Bußgeld ganz selten das erste Mittel der Wahl, vorab erfolgt in aller Regel eine Kommunikation zwischen Behörde und Verantwortlichem. Zudem ergehen auch häufig andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Untersagungsverfügungen oder Hinweise, ehe es zum Äußersten kommt.

DSGVO-Vorgaben

In Art. 83 Abs. 4, 5 DSGVO wird zwischen leichteren, eher formellen Verstößen und schweren, materiellen Verstößen differenziert. Zur ersten Kategorie zählen unter anderem Verstöße gegen folgende DSGVO-Regelungen:

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