Quelle: 80243696
Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 10.01.2022, 16:01 Uhr

Bessere Kundenrechte

Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringt zahlreiche Neuerungen im Bereich Telekommunikation.
Zum 1. Dezember 2021 ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Dadurch wurden neue, bessere Rechte für Kunden eingeführt. Die Neuerungen zielen in erster Linie auf Verbraucher ab, aber auch Unternehmen profitieren von einigen Regelungen.
Bislang war es grundsätzlich möglich, einen neuen Vertrag am Telefon, zum Beispiel im Gespräch mit einem Hotline-Mitarbeiter, abzuschließen beziehungsweise einen bestehenden Vertrag zu ändern oder gar zu kündigen. Aus Gründen des Kundenschutzes ist für den Abschluss neuer Verträge nun jedoch ein Zwischenschritt verpflichtend. Bevor es zu einem wirksamen Vertragsschluss kommen kann, muss der Anbieter dem potentiellen Kunden nach dem Telefonat eine klare und leicht verständliche Zusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Diese Vertragszusammenfassung muss unter anderem die Kontaktdaten des Anbieters, die Preise, die Laufzeit sowie die Merkmale der gewünschten Dienste enthalten.
Die am Telefon besprochenen Vertragsdetails werden also erst wirksam, wenn der Kunde die Vertragszusammenfassung in Textform erhalten und diese auch zumindest auf diesem Wege bestätigt hat. Der Vorgang muss nicht in Schriftform erfolgen, eine Korrespondenz per E-Mail reicht hier aus.

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