IT-Sicherheitsgesetz 2.0 13.04.2021, 09:32 Uhr

Im KRITIS-Bereich

Das IT-Sicherheitsgesetz soll die Sicherheit der Informationstechnik verbessern.
(Quelle: Fotolia)
Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (kurz: IT-Sicherheitsgesetz) wollte die deutsche Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, hierzulande die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen zu den sichersten weltweit zu machen. Insbesondere im Bereich der so genannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Im KRITIS-Bereich sind bislang Unternehmen aus folgenden Branchen angesiedelt: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.
Die Verfügbarkeit und die Sicherheit der IT-Systeme sind daher, speziell im KRITIS-Bereich, immens wichtig. Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes war aber auch die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und in der Bundesverwaltung, sowie ein besserer Schutz der Bürger im Internet. So wurde unter anderem § 13 Abs. 7 im Telemediengesetz (TMG) neu eingeführt. Diese Norm richtet sich an alle Betreiber von geschäftsmäßigen Websites und besagt folgendes:
1. Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, […] für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

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