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DSGVO 18.11.2020, 11:04 Uhr

Wer den Schaden hat…

Ansprüche auf Schadensersatz gemäß DSGVO.
Seit die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 ihre Wirksamkeit entfaltet hat, sind nun über zwei Jahre ins Land gegangen. Noch immer haben verantwortliche Stellen, also Unternehmen, Behörden und auch Vereine, genug damit zu tun, die datenschutzrechtlichen Vorgaben so gut wie möglich in die Praxis umzusetzen.
Seit einiger Zeit machen vermehrt Meldungen über Bußgelder die Runde, die von den Datenschutzaufsichtsbehörden verhängt wurden. International betrachtet sind hier exemplarisch die Geldbußen gegen Mariott International Inc. (rund 110 Millionen Euro), Google Inc. / Frankreich (50 Millionen Euro), die Österreichische Post AG (18 Millionen Euro) oder auch gegen Google Ireland Ltd. (28 Euro) hervorzuheben. In Deutschland sind die Aufsichtsbehörden unter anderem gegen die AOK Baden-Württemberg (1,2 Millionen Euro), 1&1 Telecom (rund 10 Millionen Euro), Deutsche Wohnen SE (14,5 Millionen Euro) und zuletzt auch gegen H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG (35 Millionen Euro) tätig geworden.

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