01.07.2013, 00:00 Uhr

Digitale Verträge

Contract heißt auf Deutsch Vertrag. In der Regel geht es dabei um rechtliche Vereinbarungen – bei pragmatischer Überlegung ist es aber durchaus denkbar, dass auch im systemtechnischen Bereich Kontrakte entstehen.
Autor: Tam Hanna (1553)

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