25.01.2007, 00:00 Uhr

Richter lehnen Kopier-Abgaben auf Drucker ab

Die bestehende Regelung für Urheberabgaben für Autoren bleibt auf Kopiergeräte und Scanner schränkt.
PC-Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox entschieden. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. Das Geld entschädigt Autoren als Ausgleich für private Kopien.

Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), begrüßt das Urteil: „Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“ IT-Geräte müssten danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich im nennenswerten Umfang zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor.


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