Microsoft Store 06.03.2019, 11:12 Uhr

Höhere Einnahmen für Entwickler von Windows-10-Apps

Wie auch die App Stores von Apple und Google zwackt auch der Microsoft Store 30 Prozent der Einnahmen für sich ab. Seit gestern gibt es dafür lukrative Ausnahmen.
(Quelle: Microsoft Store)
Schon auf der letztjährigen Build-Konferenz hatte Microsoft angekündigt, App-Entwicklern, die ihre Anwendungen über den Microsoft Store verkaufen unter bestimmten Voraussetzungen etwas weniger als die branchenüblichen 30 Prozent von den Einnahmen abzuziehen. Seit dem 5. März 2019 wurden die Voraussetzungen nun präzisiert und in die Praxis umgesetzt. Die Vergünstigungen gelten lediglich für Windows-10-Apps unter den folgenden Voraussetzungen: Wurde der Kunde für eine Windows-10-App durch Microsoft geworben, werden lediglich 15 Prozent Provision berechnet. Hat der Entwickler den Kunden für eine Windows-10-App selbst geworben, sinkt die Store-Provision auf lediglich fünf Prozent.
Bei allen Verkäufen welche die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt es bei den üblichen 30 Prozent Provision für den Store. Die aktualisierte Fassung der "Vereinbarung für App-Entwickler" können Sie unter https://docs.microsoft.com/de-de/legal/windows/agreements/app-developer-agreement nachlesen. Hier der die Store-Gebühren betreffende Auszug aus diesem Dokument (Version 8.4 vom 5. März 2019):
6. APP-PREISE, ZAHLUNGEN, TRANSAKTIONEN UND STEUERN.
...
b. Microsoft Store-Gebühren. Die Microsoft Store-Gebühr (sowie alle im Zusammenhang mit der Zahlung einer solchen Microsoft Store-Gebühr anfallenden Steuern, wenn zutreffend), die Sie Microsoft zahlen müssen, wird von den Nettoeinnahmen abgezogen, um die an Sie auszuzahlenden App-Erlöse entsprechend diesem Abschnitt6 zu berechnen. Die Microsoft Store-Gebühr beträgt:
i. Dreißig Prozent (30%) der Nettoeinnahmen für: (a) alle Apps und In-App-Produkte, die Kunden im Microsoft Store auf einer Xbox-Konsole erworben haben und die diesen Kunden ohne Abonnement in Rechnung gestellt werden; (b) alle Spiele (und In-App-Produkte in Spielen); und (c) alle Apps und In-App-Produkte, die von Kunden im Microsoft Store für Unternehmen, Microsoft Store für Bildungseinrichtungen, Microsoft Store auf Windows 8-Geräten oder im Microsoft Store auf Windows Phone 8-Geräten erworben wurden.
ii. Fünfzehn Prozent (15%) der Nettoeinnahmen für alle Apps (und In-App-Produkte in diesen Apps), bei denen es sich nicht um Spiele handelt und die von Kunden im Microsoft Store auf einer Xbox-Konsole erworben und abonnementbasiert berechnet werden.
iii. 15Prozent (15%) der Nettoeinnahmen für alle Apps (und In-App-Produkte in diesen Apps), bei denen es sich nicht um Spiele handelt, wenn: (a) ein Kunde eine solche App oder ein In-App-Produkt in einer Version des Microsoft Store, die in Abschnitt 6 (b)(i)(c) nicht angeführt ist, auf einem Windows 10-Gerät, das keine Xbox-Konsole ist, erwirbt; und (b) die Kundenakquisition von Microsoft durchgeführt wurde (wobei die Akquisitionsempfehlung mit einer OCID gekennzeichnet ist).
iv. FünfProzent (5%) der Nettoeinnahmen für alle Apps (und In-App-Produkte in diesen Apps), bei denen es sich nicht um Spiele handelt, wenn: (a) ein Kunde eine solche App oder ein In-App-Produkt in einer Version des Microsoft Store, die in Abschnitt 6 (b)(i)(c) nicht angeführt ist, auf einem Windows 10-Gerät, das keine Xbox-Konsole ist, erwirbt; und (b) eines der Folgenden trifft zu:
(i) Der Erwerb dieser App oder des In-App-Produkts durch den Kunden wurde von Ihnen vorangetrieben (wobei eine solche Akquisitionsempfehlung mit einer CID gekennzeichnet ist);
(ii) Der Erwerb dieser App oder des In-App-Produkts durch den Kunden wurde von Ihnen und von Microsoft vorangetrieben (wobei eine solche Akquisitionsempfehlung mit einer CID und einer OCID gekennzeichnet ist) oder
(iii) Der Erwerb dieser App oder des In-App-Produkts durch den Kunden wurde von keiner Partei vorangetrieben (wobei das Fehlen einer solchen Akquisitionsempfehlung durch das Fehlen einer OCID bzw. CID gekennzeichnet ist).


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