20.03.2003, 00:00 Uhr

SPAM nicht unbedingt rechtswidrig?

Wie www.heise.de berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung eines Unternehmens zurückgewiesen, das sich durch unerwünschte E-Mail-Werbung beeinträchtigt fühlte.
Wie www.heise.de berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung eines Unternehmens zurückgewiesen, das sich durch unerwünschte E-Mail-Werbung beeinträchtigt fühlte. Nach Einschätzung des Gerichts sei dies nur bei einer Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gegeben. Mit dieser Auffassung stellt das Gericht bisherige Urteile in Frage.

Info:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-18.03.03-000/


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